VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
BESONDERE VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
B2B-TIMEDAUKTION – PKW, LKW, NUTZFAHRZEUGE, ANHÄNGER UND BOOTE
Veranstalter und Versteigerer
Baden Auktionen GmbH
Industriestraße 5
77955 Ettenheim
– nachfolgend „Baden Auktionen“ oder „Versteigerer“ genannt –
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese besonderen Versteigerungsbedingungen gelten für zeitgesteuerte Online-Auktionen von Baden Auktionen, insbesondere für die Versteigerung von Pkw, Lkw und Nutzfahrzeugen, Transportern, Anhängern und Aufliegern, Wohnmobilen und Wohnwagen, Motorrädern und sonstigen Fahrzeugen, Booten, Bootsmotoren und Bootstrailern sowie Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör.
1.2 Diese besonderen Versteigerungsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baden Auktionen GmbH. Bei Widersprüchen gehen diese besonderen Versteigerungsbedingungen für die jeweilige Auktion vor.
1.3 Abweichende Bedingungen eines Bieters oder Käufers gelten nur, wenn Baden Auktionen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. AUSSCHLIESSLICHE TEILNAHME VON UNTERNEHMERN
2.1 Die Auktion richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2.2 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.3 Mit der Registrierung und jeder Gebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er den jeweiligen Versteigerungsgegenstand ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt.
2.4 Baden Auktionen ist berechtigt, jederzeit geeignete Nachweise anzufordern, insbesondere eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einen Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten sowie eine Vollmacht bei Vertretung eines Unternehmens.
2.5 Baden Auktionen ist berechtigt, Teilnehmer ohne ausreichenden Nachweis von der Auktion auszuschließen oder abgegebene Gebote zurückzuweisen.
2.6 Eine Teilnahme unter Angabe falscher oder unvollständiger Unternehmensdaten ist unzulässig.
3. STELLUNG VON BADEN AUKTIONEN
3.1 Baden Auktionen versteigert die Gegenstände grundsätzlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Einlieferers beziehungsweise Verkäufers.
3.2 Der Kaufvertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar zwischen dem jeweiligen Verkäufer und dem Käufer zustande. Baden Auktionen wird, soweit im jeweiligen Los nichts anderes angegeben ist, nicht selbst Verkäufer oder Eigentümer des Versteigerungsgegenstandes.
3.3 Baden Auktionen führt die Auktion durch, nimmt Gebote entgegen, erteilt den Zuschlag und ist zur Abwicklung sowie zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
3.4 Der Verkäufer kann in der Losbeschreibung, auf der Rechnung oder in den Fahrzeug- beziehungsweise Übergabeunterlagen bezeichnet werden.
3.5 Ansprüche wegen des Zustands oder der Beschaffenheit des Versteigerungsgegenstandes richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Eine eigene Haftung von Baden Auktionen richtet sich ausschließlich nach Ziffer 17 dieser Bedingungen.
4. AUKTIONSVERFAHREN
4.1 Die Auktion wird als zeitgesteuerte Online-Auktion durchgeführt.
4.2 Beginn und Ende der Auktion sowie die jeweiligen Endzeiten der einzelnen Lose ergeben sich aus den Angaben auf der Auktionsplattform.
4.3 Die auf der Auktionsplattform angezeigte Systemzeit ist maßgeblich.
4.4 Baden Auktionen kann eine automatische Verlängerung der Laufzeit eines Loses vorsehen, wenn kurz vor Ablauf der Gebotszeit ein weiteres Gebot eingeht. Maßgeblich sind die auf der Auktionsplattform veröffentlichten Einstellungen.
4.5 Baden Auktionen ist insbesondere berechtigt, Lose zusammenzufassen oder zu trennen, die Reihenfolge der Lose zu ändern, Lose zurückzuziehen, die Laufzeit einzelner Lose zu verlängern oder zu verkürzen, eine Auktion aus wichtigem Grund abzubrechen, offensichtlich fehlerhafte Angaben zu berichtigen sowie Gebote bei einem erkennbaren technischen Fehler zu löschen oder zu annullieren.
4.6 Ein Anspruch auf Durchführung der Auktion oder auf Erteilung eines Zuschlags besteht nicht.
5. REGISTRIERUNG UND BENUTZERKONTO
5.1 Jeder Bieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Registrierungsdaten verantwortlich.
5.2 Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
5.3 Sämtliche über das Benutzerkonto abgegebenen Gebote werden dem registrierten Bieter zugerechnet, sofern dieser nicht nachweist, dass sein Benutzerkonto ohne sein Verschulden unbefugt verwendet wurde.
5.4 Erkennt der Bieter eine unbefugte Nutzung seines Benutzerkontos, hat er Baden Auktionen unverzüglich zu informieren.
5.5 Der Bieter haftet für Personen, denen er die Nutzung seines Benutzerkontos gestattet, wie für eigenes Handeln.
6. GEBOTE
6.1 Alle Gebote werden in Euro abgegeben und verstehen sich, soweit beim jeweiligen Los nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, netto.
6.2 Jedes abgegebene Gebot ist verbindlich. Eine Rücknahme oder nachträgliche Änderung eines Gebots ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Der Bieter ist selbst dafür verantwortlich, vor Gebotsabgabe die Losbeschreibung vollständig zu lesen, die Versteigerungsbedingungen zu prüfen, die steuerliche Kennzeichnung des Loses zu beachten, den Zustand des Gegenstandes zu besichtigen oder besichtigen zu lassen und sämtliche Kosten einschließlich Auktionsaufschlag, Umsatzsteuer, Abholung und Transport einzukalkulieren.
6.4 Offensichtlich versehentlich abgegebene Gebote können nur berücksichtigt werden, wenn der Bieter Baden Auktionen unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf Löschung oder Rücknahme des Gebots besteht nicht.
6.5 Baden Auktionen kann Gebote insbesondere bei Zweifeln an der Identität, Bonität oder Unternehmereigenschaft des Bieters zurückweisen.
7. ZUSCHLAG UND VERTRAGSSCHLUSS
7.1 Der Kaufvertrag kommt durch den Zuschlag zustande.
7.2 Bei einer Timedauktion erfolgt der Zuschlag grundsätzlich nach Ablauf der für das jeweilige Los vorgesehenen Gebotszeit an den zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden.
7.3 Das bloße Ende der angezeigten Gebotszeit begründet noch keinen Anspruch auf Übereignung oder Herausgabe des Versteigerungsgegenstandes, wenn ein Mindestpreis nicht erreicht wurde, der Zuschlag unter Vorbehalt steht, eine Freigabe des Verkäufers erforderlich ist, ein technischer Fehler vorliegt oder das Los vor Zuschlagserteilung zurückgezogen wurde.
7.4 Wird ein Los „unter Vorbehalt“ zugeschlagen, bleibt der Bieter für fünf Werktage an sein Gebot gebunden, sofern in der Losbeschreibung keine andere Frist genannt ist.
7.5 Der Kaufvertrag kommt bei einem Vorbehaltszuschlag erst mit der Freigabe durch den Verkäufer zustande. Die Mitteilung kann per E-Mail, über die Auktionsplattform oder durch Übersendung der Rechnung erfolgen.
7.6 Erteilt der Verkäufer innerhalb der Bindungsfrist keine Freigabe, erlischt das Gebot. Der Bieter hat in diesem Fall keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.
7.7 Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das zuerst über die Auktionsplattform registrierte Gebot.
8. KAUFPREIS UND AUKTIONSAUFSCHLAG
8.1 Der vom Käufer zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich aus dem Zuschlagspreis, dem Auktionsaufschlag, der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, sowie gegebenenfalls ausdrücklich ausgewiesenen Neben-, Stand-, Verlade-, Dokumenten- oder Transportkosten zusammen.
8.2 Auf den Zuschlagspreis wird ein Auktionsaufschlag von 18 Prozent erhoben.
8.3 Auf den Auktionsaufschlag fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent an.
8.4 Ob auf den Zuschlagspreis zusätzlich Umsatzsteuer anfällt, ergibt sich aus der steuerlichen Kennzeichnung des jeweiligen Loses.
8.5 Bei regelbesteuerten Losen wird auf den Zuschlagspreis zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
8.6 Bei differenzbesteuerten Losen wird die Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis nicht gesondert ausgewiesen. Die Umsatzsteuer auf den Auktionsaufschlag fällt hiervon unabhängig an.
8.7 Ist ein Los als umsatzsteuerfrei oder ohne ausweisbare Umsatzsteuer gekennzeichnet, wird auf den Zuschlagspreis keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Die Umsatzsteuer auf den Auktionsaufschlag bleibt geschuldet.
8.8 Maßgeblich ist ausschließlich die steuerliche Kennzeichnung in der jeweiligen Losbeschreibung und auf der Rechnung.
9. RECHNUNGSSTELLUNG
9.1 Abhängig von der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung können der Kaufpreis und der Auktionsaufschlag in einer gemeinsamen Abrechnung oder in getrennten Rechnungen ausgewiesen werden.
9.2 Der Kaufpreis kann durch den Verkäufer beziehungsweise in dessen Namen und der Auktionsaufschlag durch Baden Auktionen berechnet werden.
9.3 Der Käufer ist auch bei getrennter Rechnungsstellung zur vollständigen Zahlung sämtlicher ausgewiesener Beträge verpflichtet.
9.4 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.
9.5 Der Käufer ist verpflichtet, seine Rechnungs- und Unternehmensdaten vor Gebotsabgabe zu überprüfen.
9.6 Eine nachträgliche Änderung des Rechnungsempfängers ist grundsätzlich ausgeschlossen.
10. ZAHLUNG
10.1 Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10.2 Die Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
10.3 Barzahlungen, Schecks und andere Zahlungsarten werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert.
10.4 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10.5 Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.6 Die Übergabe von Fahrzeugen, Booten, Papieren, Schlüsseln oder sonstigen Gegenständen erfolgt erst nach vollständigem und vorbehaltlosem Zahlungseingang.
11. ZAHLUNGSVERZUG UND NICHTERFÜLLUNG
11.1 Leistet der Käufer trotz Fälligkeit nicht, kann der Verkäufer beziehungsweise Baden Auktionen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
11.2 Der Versteigerungsgegenstand kann nach dem Rücktritt erneut versteigert oder anderweitig verwertet werden.
11.3 Der säumige Käufer haftet insbesondere für einen bei der erneuten Verwertung entstehenden Mindererlös, erneut anfallende Auktions- und Abwicklungskosten, Stand- und Lagerkosten, Transport- und Rückführungskosten sowie Rechtsverfolgungskosten im gesetzlich zulässigen Umfang.
11.4 Auf einen bei der erneuten Verwertung erzielten Mehrerlös hat der ursprüngliche Käufer keinen Anspruch.
11.5 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12. BESICHTIGUNG UND ANGABEN ZUM VERSTEIGERUNGSGEGENSTAND
12.1 Dem Bieter wird ausdrücklich empfohlen, jedes Los vor Gebotsabgabe persönlich zu besichtigen oder durch eine fachkundige Person besichtigen zu lassen.
12.2 Besichtigungen sind ausschließlich zu den veröffentlichten Zeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
12.3 Losbeschreibungen, Fotos, Videos und sonstige Angaben dienen ausschließlich der Identifizierung und allgemeinen Orientierung.
12.4 Angaben zu Erstzulassung, Baujahr, Kilometerstand, Betriebsstunden, Motorisierung, Leistung, Ausstattung, Unfallfreiheit, Vorschäden, Fahrbereitschaft, Haupt- und Abgasuntersuchung, Wartungs- und Reparaturzustand, Anzahl der Vorbesitzer, Abgasnorm, Maßen, Gewichten, Boots- und Motorstunden sowie Hersteller- und Typenangaben werden, soweit sie nicht ausdrücklich als garantiert bezeichnet sind, nach bestem Wissen wiedergegeben.
12.5 Kilometerstände, Betriebsstunden und Motorstunden sind grundsätzlich lediglich abgelesene Werte. Eine Gewähr für die tatsächliche Gesamtlaufleistung wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich in Textform als garantierte Beschaffenheit bezeichnet wurde.
12.6 Begriffe wie „fahrbereit“, „läuft“, „startet“, „funktionsfähig“ oder vergleichbare Angaben beschreiben ausschließlich den bei Aufnahme oder Besichtigung festgestellten Zustand. Sie stellen keine Garantie für die Verkehrs-, Betriebs- oder dauerhafte Funktionsfähigkeit dar.
12.7 Eine Probefahrt, technische Untersuchung oder Funktionsprüfung findet nur statt, wenn dies ausdrücklich in der Losbeschreibung angegeben ist.
12.8 Fahrzeuge, Boote und sonstige Gegenstände können längere Zeit gestanden haben. Standschäden, entladene oder defekte Batterien, festgesetzte Bremsen, Flüssigkeitsverluste, Korrosion und altersbedingte Defekte können nicht ausgeschlossen werden.
12.9 Die im Internet veröffentlichten Bilder können Farb-, Licht- oder Perspektivabweichungen aufweisen. Maßgeblich ist der tatsächliche Zustand des Versteigerungsgegenstandes.
12.10 Irrtümer, Schreibfehler und offensichtliche Übertragungsfehler bleiben vorbehalten.
13. ZUSTAND UND SACHMÄNGELHAFTUNG
13.1 Sämtliche Gegenstände werden in ihrem bei Zuschlag vorhandenen tatsächlichen Zustand verkauft.
13.2 Der Verkauf erfolgt, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
13.3 Der Käufer erwirbt den Versteigerungsgegenstand „wie er steht und liegt“ beziehungsweise „wie besichtigt oder hätte besichtigt werden können“.
13.4 Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt insbesondere für offene und verborgene Mängel, normale Abnutzung und Verschleiß, Korrosions-, Unfall- und Vorschäden, Motor-, Getriebe-, Elektronik- und Batterieschäden, Manipulationen oder Abweichungen des Kilometerstandes, fehlende Betriebserlaubnisse oder Zulassungsfähigkeit, fehlende oder ungültige technische Prüfungen, fehlendes Zubehör, die Verkehrssicherheit, die Betriebsbereitschaft, die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck sowie die Einhaltung ausländischer Zulassungs- oder Exportvorschriften.
13.5 Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat.
13.6 Normale Abnutzung sowie alters-, laufleistungs- und nutzungsbedingter Verschleiß stellen keinen Sachmangel dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13.7 Soweit für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft vorliegt, gelten zusätzlich die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
13.8 Der Käufer hat den Versteigerungsgegenstand unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und erkennbare Abweichungen oder Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.
14. FAHRZEUG- UND BOOTSDOKUMENTE
14.1 Der Umfang der vorhandenen Dokumente ergibt sich aus der jeweiligen Losbeschreibung.
14.2 Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Betriebserlaubnis, COC-Papiere, HU- und AU-Berichte, Servicehefte, Wartungsnachweise, Bedienungsanleitungen, Bootsregistrierungen, CE-Unterlagen, Eigentums- oder Herkunftsnachweise, Schlüssel und Ersatzschlüssel vollständig vorhanden sind.
14.3 Fehlen Unterlagen oder müssen Ersatzdokumente beantragt werden, trägt der Käufer den damit verbundenen Aufwand und die Kosten, sofern in der Losbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
14.4 Eine Zulassung, Wiederzulassung, Registrierung, Umschreibung oder Exportfähigkeit wird nicht garantiert.
14.5 Der Käufer ist verpflichtet, vor Gebotsabgabe selbstständig zu prüfen, welche Unterlagen er für die beabsichtigte Nutzung, Zulassung, Registrierung oder Ausfuhr benötigt.
14.6 Bei Booten und Trailern ist jeweils gesondert zu prüfen, ob es sich um ein gemeinsames Los oder um getrennte Versteigerungsgegenstände handelt.
14.7 Kennzeichen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, nicht Bestandteil des Verkaufs.
15. EIGENTUMSVORBEHALT UND ÜBERGABE
15.1 Das Eigentum am Versteigerungsgegenstand geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kauf und nach Übergabe auf den Käufer über.
15.2 Vor vollständiger Zahlung besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs, Boots, Zubehörs, der Schlüssel oder Dokumente.
15.3 Eine Nutzung, Weiterveräußerung, Belastung, Veränderung oder Demontage vor vollständiger Zahlung und Übergabe ist unzulässig.
16. ABHOLUNG, VERLADUNG UND GEFAHRÜBERGANG
16.1 Die Abholung erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang und vorheriger Terminvereinbarung.
16.2 Sofern in der Losbeschreibung nichts anderes angegeben ist, muss die Abholung innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungserhalt erfolgen.
16.3 Der Käufer ist für die ordnungsgemäße, sichere und gesetzeskonforme Abholung verantwortlich.
16.4 Der Käufer hat geeignete Transportmittel, ausreichend Personal, Sicherungsmaterialien und erforderliche Genehmigungen selbst bereitzustellen.
16.5 Nicht zugelassene, nicht verkehrssichere oder nicht betriebsbereite Fahrzeuge dürfen nicht auf eigener Achse im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
16.6 Eine Hilfe bei der Verladung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. Sie erfolgt auf Gefahr des Käufers. Für Schäden haftet Baden Auktionen nur nach Maßgabe von Ziffer 17 dieser Bedingungen.
16.7 Mit Übergabe des Versteigerungsgegenstandes an den Käufer, dessen Beauftragten oder einen Transportdienstleister geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
16.8 Befindet sich der Käufer mit der Abholung in Verzug, geht die Gefahr spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs auf ihn über.
16.9 Nach Ablauf der Abholfrist können angemessene Stand- oder Lagerkosten berechnet werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
16.10 Baden Auktionen ist bei nicht fristgerechter Abholung berechtigt, den Gegenstand auf Kosten und Gefahr des Käufers umzusetzen oder anderweitig einzulagern.
16.11 Schäden, die durch eine verspätete Abholung oder durch ungeeignete Transport- oder Verlademaßnahmen entstehen, trägt der Käufer, soweit diese nicht von Baden Auktionen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
17. HAFTUNG VON BADEN AUKTIONEN
17.1 Baden Auktionen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Baden Auktionen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
17.4 Baden Auktionen haftet nicht für Angaben des Verkäufers oder Einlieferers, sofern Baden Auktionen deren Unrichtigkeit nicht kannte und nicht grob fahrlässig verkannt hat.
17.5 Baden Auktionen haftet nicht für vorübergehende technische Störungen der Auktionsplattform, der Internetverbindung oder anderer Datenverbindungen, sofern diese nicht von Baden Auktionen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
17.6 Baden Auktionen übernimmt keine Haftung dafür, dass Gebote rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei übermittelt oder von der Auktionsplattform verarbeitet werden, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Baden Auktionen vorliegt.
17.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Baden Auktionen.
18. EXPORT UND INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG
18.1 Der Käufer ist selbst für die Einhaltung sämtlicher deutschen und ausländischen Zollvorschriften, steuerrechtlichen Vorschriften, Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen, Zulassungsbestimmungen, Umwelt- und Sicherheitsvorschriften sowie technischen Vorschriften des jeweiligen Ziellandes verantwortlich.
18.2 Eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und sämtliche erforderlichen Nachweise rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden.
18.3 Bis zum vollständigen Nachweis kann die deutsche Umsatzsteuer als Sicherheit berechnet oder einbehalten werden.
18.4 Wird der erforderliche Ausfuhr- oder Verbringungsnachweis nicht fristgerecht erbracht, bleibt die deutsche Umsatzsteuer geschuldet.
18.5 Kosten für Ausfuhrkennzeichen, Zollabwicklung, Transport, Zulassung, Registrierung und technische Anpassungen trägt der Käufer.
19. DATENSCHUTZ
19.1 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen der Baden Auktionen GmbH.
19.2 Die im Rahmen der Registrierung, Gebotsabgabe und Kaufabwicklung erhobenen Daten dürfen verarbeitet und, soweit für die Vertragsabwicklung erforderlich, an den jeweiligen Verkäufer, Zahlungsdienstleister, Transportdienstleister oder sonstige beteiligte Stellen übermittelt werden.
20. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
20.1 Erfüllungsort für Zahlung und Übergabe ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der jeweilige Standort des Versteigerungsgegenstandes beziehungsweise der Sitz von Baden Auktionen.
20.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Ettenheim vereinbart.
20.3 Baden Auktionen und der Verkäufer bleiben berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
20.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
21.1 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Versteigerungsbedingungen.
21.2 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
21.3 Sollte eine Bestimmung dieser besonderen Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21.4 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
BERECHNUNGSBEISPIEL ZU ZIFFER 8
Bei einem Zuschlagspreis von 10.000,00 Euro für ein differenzbesteuertes Fahrzeug beziehungsweise ein Fahrzeug ohne ausweisbare Umsatzsteuer:
Zuschlagspreis | 10.000,00 Euro |
18 % Auktionsaufschlag | 1.800,00 Euro |
19 % Umsatzsteuer auf den Auktionsaufschlag | 342,00 Euro |
Gesamtbetrag | 12.142,00 Euro |
Hinweis | Bei einem regelbesteuerten Fahrzeug fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis an. |
ZUSÄTZLICHER HINWEIS AUF DER AUKTIONSSEITE
WICHTIGER HINWEIS – AUSSCHLIESSLICH B2B
Diese Auktion richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher und Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Mit der Registrierung und Gebotsabgabe bestätigt jeder Teilnehmer seine Unternehmereigenschaft. Sämtliche Gebote sind verbindlich.
Auf den Zuschlagspreis fällt ein Auktionsaufschlag von 18 Prozent zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Auktionsaufschlag an.
Je nach steuerlicher Kennzeichnung des jeweiligen Loses kann zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis anfallen.
Die Versteigerungsgegenstände werden im vorhandenen Zustand und, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Eine Besichtigung vor Gebotsabgabe wird ausdrücklich empfohlen.
Angaben zu Kilometerständen, Betriebsstunden, Erstzulassung, Ausstattung, Fahrbereitschaft, Unfall- oder Vorschäden sowie zum technischen Zustand erfolgen nach bestem Wissen, stellen jedoch keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit bezeichnet wurden.
Baden Auktionen versteigert grundsätzlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Einlieferers beziehungsweise Verkäufers.
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen für Öffentliche Versteigerungen wegen Geschäftsaufgabe oder Insolvenz
- Der Versteigerer ist die Baden Auktionen GmbH, Industriestr. 5, 77955 Ettenheim und Vermittler und nicht Veräußerer der Gegenstände. Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung der Auftraggeber des Versteigerers („Auftraggeber“). Ein Rechtsverhältnis bezüglich des Erwerbs der Gegenstände/Waren kommt allein zwischen dem Auftraggeber und der Person zustande, die im Rahmen der Versteigerungen Gebote für die zu versteigernden Gegenstände abgibt („Bieter“ oder „Käufer“).
- Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer im Zeitpunkt des Versteigerungsbeginns gültigen Fassung (nachfolgend „AGB“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bieters bzw. Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
- Auf Wunsch wird dem Käufer der Auftraggeber der jeweiligen Objekte mitgeteilt.
- Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss nach Satz 2 gilt nicht, sofern ein Mangel seitens des Versteigerers bzw. Auftraggebers arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. Technische Daten, Maße oder Gewichtsangaben, Fahrzeugerstzulassungen und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. Der Versteigerer empfiehlt, die Gegenstände am jeweiligen Standort zu den angebotenen Besichtigungszeiten in Augenschein zu nehmen.
- In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.
- Gebote können aus berechtigten Gründen zurückgewiesen, der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen. Liegt ein Zuschlag unter Vorbehalt vor, wird er nur wirksam, wenn der Versteigerer innerhalb von fünf Werktagen nach dem Tage der Versteigerung den Zuschlag bestätigt.
- Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers. Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer angegebenen Mindestpreis, kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung des Versteigerers zu Stande, die Gegenstände auch zu dem vorliegenden Höchstgebot zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss der Versteigerung keine Erklärung ab, so liegt kein Zuschlag vor.
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von 18 % sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.
- Stellt sich nachträglich heraus, dass an einem Gegenstand Drittrechte bestehen oder die Zustimmung der Gläubigerversammlung noch nicht vorliegt, ist der Versteigerer berechtigt, die Herausgabe des Gegenstands zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche Übergabe erfolgt ist. Ansprüche nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts bleiben unberührt.
- Die Zahlung der Gesamtforderung muss umgehend bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Alternativ ist der Versteigerer berechtigt, den Gegenstand anderweitig zu verwerten. Der Käufer bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
- Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung – bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift – auf den Käufer über. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Versteigerers bzw. Auftraggebers nicht gestattet.
- Die Abholung der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Die Abholung muss zu den angegebenen Terminen erfolgen. Für die verspätete Abholung können je nach Beschaffenheit des Gegenstandes Gebühren von bis zu 50 € pro Objekt/Tag erhoben werden. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Versteigerung keine Abholung und wurde dem Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Abholung gesetzt, ist der Versteigerer ohne weitere Aufforderung berechtigt, das oder die Objekt(e) neu zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Die dadurch anfallenden Kosten und ein evtl. Mindererlös gehen zu Lasten des Ersterwerbers.
- Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt
- Alle Besucher der Versteigerung haften für schuldhaft verursachte Schäden, gleich welcher Art.
- Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Versteigerer ist die Baden Auktionen GmbH, Industriestr. 5, 77955 Ettenheim und berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
- Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
- Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie zu eigenen Zwecken unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (DSGVO) hingewiesen wird.
- Jeder Bieter erhält gegen Vorlage seines Personalausweises eine Bieterkarte und hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für den Missbrauch mit der Bieternummer und die auf seine Bieternummer erteilten Zuschläge haftet der Bieter.
- Ausfuhrerklärungen sind gemäß den EU-Richtlinien ausschließlich durch den Käufer zu erstellen. Der Versteigerer ist die Baden Auktionen GmbH, Industriestr. 5, 77955 Ettenheim und nicht berechtigt, entsprechende Erklärungen auszufüllen.
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Versteigerer nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie bestehen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Versteigerers für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorstehende gilt entsprechend für die Begrenzung des Ersatzes für vergebliche Aufwendungen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter des Versteigerers.
- Erfüllungsort ist Freiburg i. Br.. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Bestellungen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Freiburg i. Br.. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Besondere Versteigerungsbedingungen
Öffentliche Fahrzeugversteigerung am 21.02.2026
gemäß § 156 BGB
§0 Geltungsbereich
Diese Besonderen Versteigerungsbedingungen gelten ausschließlich für die öffentliche Fahrzeugversteigerung der Baden Auktionen GmbH am 21.02.2026.
Sie finden Anwendung auf sämtliche Gebote und Kaufverträge, die im Rahmen dieser Veranstaltung – sowohl im Auktionssaal als auch über die Online-Beteiligung – abgegeben bzw. geschlossen werden.
Die auf der Webseite der Baden Auktionen GmbH veröffentlichten allgemeinen Internet-Versteigerungsbedingungen finden auf diese Auktion keine Anwendung.
Mit Abgabe eines Gebots erkennt der Bieter diese Bedingungen als verbindlich an.
§1 Veranstalter / Vertragsparteien
Die Baden Auktionen GmbH (nachfolgend „Versteigerer“) führt die Auktion im Namen und für Rechnung des Auftraggebers durch.
Verkäufer der Fahrzeuge ist ausschließlich das Autohaus Eggert Inhaber Kevin Buck, Albstr. 15, 73450 Neresheim.
Der Versteigerer handelt ausschließlich als Vermittler.
Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Höchstbietenden zustande.
§2 Öffentliche Versteigerung gemäß § 156 BGB
Die Auktion erfolgt als öffentliche Versteigerung im Sinne des § 156 BGB.
Die Teilnahme ist möglich:
im Auktionssaal
online über die Auktionsplattform
Der Vertrag kommt ausschließlich durch den Zuschlag des Auktionators zustande.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Automatische Systemmeldungen, Zahlungsaufforderungen oder Eingangsbestätigungen stellen keinen Zuschlag und keinen Vertragsschluss dar.
§3 Registrierung und Teilnahme
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Der Versteigerer ist berechtigt:
Teilnehmer zu identifizieren
Sicherheitsleistungen zu verlangen
Bieter ohne Angabe von Gründen auszuschließen
Gebote sind verbindlich und unwiderruflich.
§4 Ablauf der Auktion
Startpreise und Bietschritte werden durch den Versteigerer festgelegt.
Erfolgt innerhalb der letzten zwei Minuten vor Ablauf der Bietzeit ein Gebot, verlängert sich die Bietzeit jeweils um zwei Minuten.
Maßgeblich ist die Systemzeit der Auktionsplattform bzw. die Erklärung des Auktionators.
§5 Mindestpreis / Vorbehaltszuschlag
1. Verdeckter Mindestpreis
Für einzelne Fahrzeuge kann ein nicht öffentlich bekannt gegebener Mindestpreis (Reservepreis) festgelegt sein. Dieser wird den Bietern nicht mitgeteilt.
2. Zuschlag nur bei Erreichen des Mindestpreises
Der Zuschlag erfolgt nur, wenn das Höchstgebot den Mindestpreis erreicht oder übersteigt.
3. Zuschlag unter Vorbehalt
Wird der Mindestpreis nicht erreicht, kann das Höchstgebot unter Vorbehalt angenommen werden.
Ein solcher Vorbehaltszuschlag wird durch den Auktionator ausdrücklich kenntlich gemacht.
In diesem Fall kommt der Kaufvertrag erst zustande, wenn der Versteigerer oder der Auftraggeber das Höchstgebot innerhalb von fünf Werktagen nach der Auktion ausdrücklich bestätigt.
Erfolgt keine Bestätigung innerhalb dieser Frist, kommt kein Kaufvertrag zustande.
§6 Zustand der Fahrzeuge / Gewährleistung
Die Fahrzeuge werden verkauft:
wie besichtigt, wie stehend und liegend, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Alle Angaben zu:
Laufleistung
Baujahr
technischer Zustand
Unfallfreiheit
Vorbesitz
Ausstattung
stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei:
arglistigem Verschweigen von Mängeln
vorsätzlicher Pflichtverletzung
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
§7 Kaufpreis / Aufgeld
Zusätzlich zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld in Höhe von 18 % zu zahlen.
Auf die Summe aus:
Zuschlagspreis
Aufgeld
wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben, soweit umsatzsteuerpflichtig.
Der Gesamtbetrag ist sofort nach Zuschlag fällig.
§8 Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder durch vom Versteigerer zugelassene Zahlungsmethoden.
Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt:
vom Vertrag zurückzutreten
Schadenersatz zu verlangen
das Fahrzeug erneut zu versteigern oder freihändig zu verkaufen
Ein etwaiger Mindererlös kann dem säumigen Käufer in Rechnung gestellt werden.
§9 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages auf den Käufer über.
§10 Gefahrübergang / Abholung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über, auch wenn dieser nicht im Auktionssaal anwesend ist.
Die Fahrzeuge sind innerhalb von 5 Werktagen nach der Auktion abzuholen.
Bei Nichtabholung können Lagerkosten berechnet werden.
Erfolgt trotz Fristsetzung keine Abholung, kann das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Käufers anderweitig verwertet werden.
§11 Haftung des Versteigerers
Der Versteigerer haftet nur bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Webseite des Versteigerers veröffentlichten Datenschutzerklärung.
§13 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Internet-Versteigerungsbedingungen für Unternehmer
- Geltungsbereich, Nutzerinformationen
- Die Baden Auktionen GmbH, Industriestr. 5 in 77955 Ettenheim (nachfolgend „Versteigerer“) versteigert über die Internet-Plattform gegen Höchstgebote gebrauchte Gegenstände/Waren im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer im Zeitpunkt des Versteigerungsbeginns gültigen Fassung (nachfolgend „AGB“).
- Der Versteigerer ist ausschließlich Vermittler und nicht Veräußerer der Gegenstände. Ein Rechtsverhältnis bezüglich des Erwerbs der Gegenstände/Waren kommt allein zwischen dem Auftraggeber des Versteigerers (nachfolgend „Auftraggeber“) und der Person zustande, die im Rahmen der Internet-Versteigeigerungen Gebote für die zu versteigernden Gegenstände abgibt (nachfolgend „Bieter“ oder nach erfolgtem Zuschlag „Käufer“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bieters bzw. Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
- Vertragssprache ist deutsch.
- Der Vertragstext mit Angaben zum Artikel wird vom Versteigerer gespeichert. Der Bieter bzw. Käufer hat über das Internet keinen Zugriff auf den Vertragstext.
- Teilnahmeberechtigung, Anmeldung, Ausschluss
- Zur Teilnahme an den Internet-Versteigerungen ist nur berechtigt, wer sich auf der Internetseite des Versteigerers (www.badenauktionen.de) unter vollständiger und korrekter Angabe der dort abgefragten Daten (u.a. Unternehmensbezeichnung und Umsatzsteuer-Identnummer) registriert, der Geltung der vorliegenden AGB zustimmt und dessen Anmeldeantrag durch den Versteigerer angenommen wird. Der Versteigerer behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern, die die Legitimation belegen (z.B. Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug).
- Die Anmeldung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft kann nur durch eine vertretungsberechtigte Person wirksam erfolgen.
- Die Annahme des Antrags erfolgt durch Vergabe einer Bieternummer und Benachrichtigung des Bieters per E-Mail durch den Versteigerer.
- Durch die Anmeldung ermächtigt der Bieter den Versteigerer, seine personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und diese zu eigenen Zwecken unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu nutzen.
- Im Rahmen der Anmeldung hat der Bieter ein Passwort anzugeben. Er verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort sowie seiner Bieternummer erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter verpflichtet, dies dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.
- Ändern sich nach der Anmeldung die Daten des Bieters, ist dieser verpflichtet, die Angaben in seinem Kundenkonto unverzüglich zu aktualisieren.
- Der Bieter kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Versteigerungsplattform – vorläufig oder endgültig – ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn falsche Kontaktdaten angegeben wurden, Bieterdaten an unbefugte Dritte weitergegeben wurden oder gegen diese AGB (z.B. Nichtzahlung oder Nichtabholung erworbener Gegenstände) oder gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wurde.
- Im Übrigen ist eine Kündigung durch den Bieter jederzeit und durch den Versteigerer mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
- Durchführung der Versteigerung, Vertragsschluss, Rechte Dritter
- Sämtliche Versteigerungstermine und –laufzeiten werden auf Badenauktionen.de bekanntgegeben. Der Versteigerer behält sich vor, bis zum Beginn der Auktion die Laufzeit zu verkürzen oder zu verlängern. Zudem bleibt ihm vorbehalten, die im Versteigerungskatalog angegebene numerische Folge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
- Die Darstellung der Produkte im Versteigerungskatalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Bieter dar, Gebote auf die Gegenstände abzugeben. Die Produktangaben, insbesondere etwaige bildliche Darstellungen sowie die Angabe technischer Daten, Maße, Fabrikate, Fahrzeugerstzulassungen, Baujahre oder Mengenangaben stellen – vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung im Einzelfall – keine Beschaffenheitsbestimmung der Gegenstände dar, insbesondere wird keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Der Versteigerer empfiehlt, die Gegenstände am jeweiligen Standort zu den angebotenen Besichtigungszeiten in Augenschein zu nehmen.
- Der Versteigerer bestimmt einen Start- oder Festpreis, sowie die Steigerungsschritte der Gebote und die Frist, innerhalb derer Angebote abgegeben werden können. Für die Bestimmung des Auktionsendes ist ausschließlich die Systemuhr des Versteigerers maßgebend. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot ab. Ein Gebot erlischt, wenn während der Angebotsdauer seitens eines weiteren Bieters ein höheres Gebot abgegeben wird.
- Es ist untersagt, Mechanismen, Softwareprogramme oder sonstige Prozesse (z.B. „Sniper- Programme“) im Rahmen des Versteigerungsvorganges zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit der Internetplattform in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören können. Der Versteigerer behält sich die strafrechtliche Verfolgung und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bezüglich solcher Vorgehensweisen vor.
- Der Versteigerer nimmt nach Beendigung der Auktion das Gebot des Höchstbietenden durch eine per E-Mail versandte Bestätigung an. Diese Mitteilung entspricht dem Zuschlag im Sinne des § 156 S. 1 BGB und wird mit der Absendung durch den Versteigerer wirksam.
- Der Versteigerer behält sich vor, gemäß § 156 S. 2 Alt. 2 BGB die Versteigerung ohne Erteilung eines Zuschlags aus berechtigtem Grund zu schließen oder den Zuschlag lediglich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Auftraggebers zu erteilen. Liegt ein Zuschlag unter Vorbehalt vor, wird er nur wirksam, wenn der Versteigerer innerhalb von fünf Werktagen nach dem Tage der Versteigerung den Zuschlag per E-Mail bestätigt. Die vorgenannte Bestätigungsfrist von fünf Werktagen kann seitens des Versteigerers in Ausnahmefällen auf zehn Werktage erhöht werden, insbesondere wenn die Gründe hierfür nicht in der Sphäre des Versteigerers liegen oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
- Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer angegebenen Mindestpreis, kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung des Versteigerers zu Stande, die Gegenstände auch zu dem vorliegenden Höchstgebot zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss der Versteigerung keine Erklärung ab, so liegt kein Zuschlag vor.
- Sollte sich nachträglich herausstellen, dass – z.B. bei einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter – an den Gegenständen Drittrechte bestehen bzw. die Zustimmung der Gläubigerversammlung noch nicht vorliegt, ist der Versteigerer berechtigt, die Herausgabe der Gegenstände zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche Übergabe erfolgt ist. Dem Bieter steht es frei, Ansprüche nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts geltend zu machen.
- Der Versteigerer ist stets um eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite www.haemmerle.de sowie um eine fehlerfreie Übermittlung sämtlicher Daten, die über die Seite ausgetauscht werden, bemüht. Dies kann aufgrund der Beschaffenheit des Internets aber nicht garantiert werden. Unvorhersehbare Systemausfälle sind ebenso möglich wie notwendige Wartungsarbeiten, Instandsetzungen oder die Einführung von neuen Services. Der Versteigerer berücksichtigt hierbei die berechtigten Interessen der Bieter sollten Datenverluste auftreten, übernimmt der Versteigerer hierfür keine Haftung, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Versteigerers vorliegt. Ziff. 8 (Haftung) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Gefahrübergang
- Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes geht mit der Übergabe der Kaufsache auf den Käufer über.
- Abtransport und Demontage des Kaufgegenstandes erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer haftet für schuldhaft verursachte Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport, am Eigentum des Auftraggebers, des Versteigerers oder Dritten entstehen.
- Der Vertragsschluss verpflichtet zur unverzüglichen Abnahme des Kaufgegenstandes. Nimmt der Käufer die angebotene Übergabe aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die Beendigung der Internet-Versteigerung an, so wird durch eine etwaige Aufbewahrung des Kaufgegenstandes durch den Versteigerer oder dritte Personen kein Verwahrungsvertag begründet. Eine Aufbewahrung erfolgt ebenso wie ein eventueller Versand für Rechnung und auf Gefahr des Erwerbers und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Versteigerer haftet außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nicht für die Beschädigung, den Verlust oder den Untergang des Kaufgegenstandes. Eine Versicherung des Kaufgegenstandes findet nicht statt, es sei denn, der Versteigerer hat dies im Einzelfall ausdrücklich gegenüber dem Käufer übernommen.
- Die vollständige Abholung des ersteigerten Kaufgegenstandes/Ware hat vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit dem Versteigerer innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlag zu den angegebenen Geschäftszeiten des Versteigerers zu erfolgen.
- Erfolgt im vereinbarten Abholzeitraum keine Abholung des Kaufgegenstandes, sind der Versteigerer bzw. der Auftraggeber, nachdem sie eine angemessene Nachfrist zur Abholung gesetzt haben und diese fruchtlos abgelaufen ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Kommt der Käufer mit der Abholung in Annahmeverzug, so ist der Versteigerer bzw. der Auftraggeber berechtigt, die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
Internet-Versteigerungsbedingungen für Verbraucher
- Geltungsbereich, Nutzerinformationen
- Die Baden Auktionen GmbH (nachfolgend „Versteigerer“), Industriestr. 5, 77955 Ettenheim, E-Mail: info@badenauktionen.de) versteigert über die Internet-Plattform gegen Höchstgebote gebrauchte Gegenstände/Waren im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Es handelt sich hierbei insbesondere um Gegenstände aus einer Insolvenz. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer im Zeitpunkt des Versteigerungsbeginns gültigen Fassung (nachfolgend „AGB“).
- Der Versteigerer ist ausschließlich Vermittler und nicht Veräußerer der Gegenstände. Ein Rechtsverhältnis bezüglich des Erwerbs der Gegenstände/Waren kommt allein zwischen dem Auftraggeber des Versteigerers (nachfolgend „Auftraggeber“) und der Person zustande, die im Rahmen der Internet-Versteigeigerungen Gebote für die zu versteigernden Gegenstände abgibt (nachfolgend „Bieter“ oder nach erfolgtem Zuschlag „Käufer“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bieters bzw. Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
- Vertragssprache ist deutsch.
- Der Vertragstext mit Angaben zum Artikel wird vom Versteigerer gespeichert. Der Bieter bzw. Käufer hat über das Internet keinen Zugriff auf den Vertragstext.
- Teilnahmeberechtigung, Anmeldung, Ausschluss
- Zur Teilnahme an den Internet-Versteigerungen durch Abgabe von Geboten sind ausschließlich Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Bei Bestellern unter 18 Jahren ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Nutzer haben sich auf der Internetseite des Versteigerers (www.badenauktionen.de) unter vollständiger und korrekter Angabe der dort abgefragten Daten zu registrieren und der Geltung der vorliegenden AGB zuzustimmen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Anmeldeantrag durch den Versteigerer angenommen wird. Der Versteigerer behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern, die die Legitimation belegen (z.B. Kopie des Personalausweises).
- Die Annahme des Antrags erfolgt durch Vergabe einer Bieternummer und Benachrichtigung des Bieters per E-Mail durch den Versteigerer.
- Durch die Anmeldung ermächtigt der Bieter den Versteigerer, seine personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und diese zu eigenen Zwecken unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (u.a. BDSG) zu nutzen.
- Im Rahmen der Anmeldung hat der Bieter ein Passwort anzugeben. Er verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort sowie seiner Bieternummer erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter verpflichtet, dies dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.
- Ändern sich nach der Anmeldung die Daten des Bieters, ist dieser verpflichtet, die Angaben in seinem Kundenkonto unverzüglich zu aktualisieren.
- Der Bieter kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Versteigerungsplattform – vorläufig oder endgültig – ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn falsche Kontaktdaten angegeben wurden, Bieterdaten an unbefugte Dritte weitergegeben wurden oder gegen diese AGB (z.B. Nichtzahlung oder Nichtabholung erworbener Gegenstände) oder gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wurde.
- Im Übrigen ist eine Kündigung durch den Bieter jederzeit und durch den Versteigerer mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
- Durchführung der Versteigerung, Vertragsschluss, Rechte Dritter
- Sämtliche Versteigerungstermine und –laufzeiten werden auf www.badenauktionen.de bekanntgegeben. Der Versteigerer behält sich vor, bis zum Beginn der Auktion die Laufzeit zu verkürzen oder zu verlängern. Zudem bleibt ihm vorbehalten, die im Versteigerungskatalog angegebene numerische Folge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Der Versteigerer sieht von solchen Änderungen ab, wenn diese unter Berücksichtigung seiner Interessen für den Bieter nicht zumutbar sind.
- Die Darstellung der Produkte im Versteigerungskatalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Bieter dar, Gebote auf die Gegenstände abzugeben. Die Produktangaben, insbesondere etwaige bildliche Darstellungen sowie die Angabe technischer Daten, Maße, Fabrikate, Fahrzeugerstzulassungen, Baujahre oder Mengenangaben stellen – vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung im Einzelfall – keine Beschaffenheitsbestimmung der Gegenstände dar, insbesondere wird keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Der Versteigerer empfiehlt, die Gegenstände am jeweiligen Standort zu den angebotenen Besichtigungszeiten in Augenschein zu nehmen.
- Der Versteigerer bestimmt einen Start- oder Festpreis, sowie die Steigerungsschritte der Gebote und die Frist, innerhalb derer Angebote abgegeben werden können. Für die Bestimmung des Auktionsendes ist ausschließlich die Systemuhr des Versteigerers maßgebend. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot ab. Ein Gebot erlischt, wenn während der Angebotsdauer seitens eines weiteren Bieters ein höheres Gebot abgegeben wird. Erfolgt ein das bisherige Höchstgebot übersteigendes Gebot weniger als zwei Minuten vor Ablauf der Bietzeit, so verlängert sich diese um zwei Minuten. Dies geschieht so lange, bis innerhalb des Zeitraums von zwei Minuten kein neues Höchstgebot mehr eingeht.
- Es ist untersagt, Mechanismen, Softwareprogramme oder sonstige Prozesse (z.B. „Sniper- Programme“) im Rahmen des Versteigerungsvorganges zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit der Internetplattform in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören können. Der Versteigerer behält sich die strafrechtliche Verfolgung und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bezüglich solcher Vorgehensweisen vor.
- Der Versteigerer nimmt nach Beendigung der Auktion das Gebot des Höchstbietenden durch eine per E-Mail versandte Bestätigung an. Diese Mitteilung entspricht dem Zuschlag im Sinne des § 156 S. 1 BGB und wird mit der Absendung durch den Versteigerer wirksam.
- Der Versteigerer behält sich vor, gemäß § 156 S. 2 Alt. 2 BGB die Versteigerung ohne Erteilung eines Zuschlags aus berechtigtem Grund zu schließen oder den Zuschlag aus berechtigtem Grund lediglich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Auftraggebers zu erteilen. Liegt ein Zuschlag unter Vorbehalt vor, wird er nur wirksam, wenn der Versteigerer innerhalb von fünf Werktagen nach dem Tage der Versteigerung den Zuschlag per E-Mail bestätigt. Die vorgenannte Bestätigungsfrist von fünf Werktagen kann seitens des Versteigerers in Ausnahmefällen auf zehn Werktage erhöht werden, insbesondere wenn die Gründe hierfür nicht in der Sphäre des Versteigerers liegen oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
- Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer angegebenen Mindestpreis, kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung des Versteigerers zu Stande, die Gegenstände auch zu dem vorliegenden Höchstgebot zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss der Versteigerung keine Erklärung ab, so liegt kein Zuschlag vor.
- Sollte sich nachträglich herausstellen, dass – z.B. bei einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter – an den Gegenständen Drittrechte bestehen bzw. die Zustimmung der Gläubigerversammlung noch nicht vorliegt, ist der Versteigerer berechtigt, die Herausgabe der Gegenstände zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche Übergabe erfolgt ist. Dem Bieter steht es frei, Ansprüche nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts geltend zu machen.
- Der Versteigerer ist stets um eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite www.badenauktionen.de sowie um eine fehlerfreie Übermittlung sämtlicher Daten, die über die Seite ausgetauscht werden, bemüht. Dies kann aufgrund der Beschaffenheit des Internets aber nicht garantiert werden. Unvorhersehbare Systemausfälle sind ebenso möglich wie notwendige Wartungsarbeiten, Instandsetzungen oder die Einführung von neuen Services.
- Der Versteigerer berücksichtigt hierbei die berechtigten Interessen der Bieter. Sollten Datenverluste auftreten, übernimmt der Versteigerer hierfür keine Haftung, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Versteigerers vorliegt. Ziff. 8 (Haftung) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Gefahrübergang
- Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes geht mit der Übergabe der Kaufsache auf den Käufer über.
- Abtransport und Demontage des Kaufgegenstandes erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer haftet für schuldhaft verursachte Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport, am Eigentum des Auftraggebers, des Versteigerers oder Dritten entstehen.
- Der Vertragsschluss verpflichtet zur unverzüglichen Abnahme des Kaufgegenstandes. Nimmt der Käufer die angebotene Übergabe aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die Beendigung der Internet-Versteigerung an, so wird durch eine etwaige Aufbewahrung des Kaufgegenstandes durch den Versteigerer oder dritte Personen kein Verwahrungsvertag begründet. Eine Aufbewahrung erfolgt ebenso wie ein eventueller Versand für Rechnung und auf Gefahr des Erwerbers und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Versteigerer haftet außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nicht für die Beschädigung, den Verlust oder den Untergang des Kaufgegenstandes. Eine Versicherung des Kaufgegenstandes findet nicht statt, es sei denn, der Versteigerer hat dies im Einzelfall ausdrücklich gegenüber dem Käufer übernommen.
- Die vollständige Abholung des ersteigerten Kaufgegenstandes/Ware hat vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit dem Versteigerer innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlag zu den angegebenen Geschäftszeiten des Versteigerers zu erfolgen.
- Erfolgt im vereinbarten Abholzeitraum keine Abholung des Kaufgegenstandes, sind der Versteigerer bzw. der Auftraggeber, nachdem sie eine angemessene Nachfrist zur Abholung gesetzt haben und diese fruchtlos abgelaufen ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Kommt der Käufer mit der Abholung in Annahmeverzug, so ist der Versteigerer bzw. der Auftraggeber berechtigt, die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
- Zahlung von Kaufpreis und Nebenleistungen
- Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 18 % des Höchstgebotes, soweit kein anderes Versteigerungsaufgeld vereinbart wurde. Auf den sich aus diesen Positionen ergebenden Betrag wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Summe aus Kaufpreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer ergibt den Gesamtpreis. Hinzu treten die für Abholung, Abtransport und Demontage entstehenden Kosten des Käufers (vgl. Ziff. 4 Abs. (2)).
- Der Gesamtpreis ist, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, mit dem Zuschlag verdient, fällig und zahlbar, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts. Die Zahlung erfolgt als Vorkasse per Sofort-Überweisung, Lastschrift oder per Kreditkarte.
- Die Aufrechnung gegen das Aufgeld ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten oder rechtkräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht. Hinsichtlich einer etwaigen Aufrechnung gegenüber dem Kaufpreisanspruch sind die weiteren einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere diejenigen der Insolvenzordnung, zu berücksichtigen.
- Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben eine Kaution in Höhe von 20 % an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Kaution zurückerstattet.
- Verkäufe an Bieter aus EU-Staaten können nur nach Vorlage eines Verbringungsnachweises, dem die Kopie des amtlich gültigen Ausweisdokumentes des Käufers beigefügt wird, umsatzsteuerfrei erfolgen. Der Verbringungsnachweis ist spätestens eine Woche nach Rechnungsstellung vorzulegen.
- Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.
- Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung des Kaufpreises oder bei nicht rechtzeitiger Abholung der ersteigerten Kaufgegenstände hat der Verkäufer/Versteigerer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Ebenso ist er berechtigt, die versteigerten Kaufgegenstände auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern zu lassen sowie diese anderweitig zu verwerten, insbesondere eine nochmalige Versteigerung anzuberaumen oder einen freihändigen Verkauf vorzunehmen.
- Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an den versteigerten Kaufgegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer auf den Käufer über. Die Eigentumsübertragung bleibt bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.
- Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Versteigerers bzw. Auftraggebers nicht gestattet.
- Der Käufer hat den Versteigerer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Versteigerer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Gleiches gilt für Schäden und Kosten, die durch eine Rückabwicklung des Vertrags aufgrund von Zahlungsverzug entstehen.
- Gewährleistungsausschluss
Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Gewährleistungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern ein Mangel seitens des Versteigerers bzw. Auftraggebers arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen wurde.
- Haftung
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Versteigerer nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie bestehen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Versteigerers für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung des Versteigerers auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung des Ersatzes für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter des Versteigerers.
- Schlussbestimmungen
- Die Durchführung der Internet-Versteigerungen sowie diese Internet-Versteigerungsbedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Der Versteigerer behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.