Baden Auktionen GmbH

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN FÜR ÖFFENTLICHE VERSTEIGERUNGEN WEGEN GESCHÄFTSAUFGABE ODER INSOLVENZ

 Mit der Teilnahme an unseren Versteigerungen erkennen Sie nachfolgende Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen der Baden Auktionen GmbH an.

Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leis­ tung, gleich auswelchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Angaben in der Versteigerungsliste, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind un­ verbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben in der Versteige- rungsliste keine Beschaffenheitsgarantie egal ob Neu- oder Gebrauchtware übernommen.

Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen, sowie die Höhe der Beträge, welche geboten werden müssen, zu bestimmen.

Der Zuschlag an den Meistbietenden wird nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes erteilt. Der Zuschlag kann jedoch ohne Angabe von Gründen verweigert und unter Vorbehalt erteilt werden. Der Zuschlag unter Vorbehalt ist ausschließlich für den Bieter 14 Tage verbindlich. Der Versteigerer kann jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen vonseinem Recht Gebrauch machen, das Gebot unter Vorbehalt abzulehnen. Geben mehrere Personen gleichzeitig das­ selbe Gebot ab und bleibt die Aufforderung desVersteigerers zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so erteilt dieser den Zuschlag nach eigenem Ermes­ sen.

Mit dem Zuschlag bzw. dem freihändigen Verkaufsabschluss geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der versteigerten bzw. verkauften Gegenstände auf den Käufer über.

Das vom Käufer an den Versteigerer außer dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 18%. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% erhoben. Alle Gegenstände werden Bar, oder per EC-Kartenzahlung bezahlt. Der Kaufpreis ist bei einem Kauf im Rahmen einer Versteigerung zum Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei freihändigem Verkauf mit Abschluss des Kaufvertrages. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zuläs­sig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus dem­ selben Kaufvertrag beruht.

Zuschläge an Bieter und Käufer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei berechnet werden. Der Bieter hat die Mehrwertsteuer zu hinterlegen, welche nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Original – Ausfuhrbescheinigungen oder einer Gelangenheitsbescheinigung erstattet wird.

Bieter aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, haben die Umsatzsteuer als Kaution an Baden Auktionen GmbH zu zahlen. Nach fristgerechter Vorlage des ordnungsgemäß ausgestellten Ausfuhrnachweises wird die Umsatzsteuer umgehend zurückerstattet. Rechnungen werden dann ohne Ust-Ausweis gestellt.

Baden Auktionen GmbH haftet nicht für die Exportfähigkeit der zugeschlagenen Lose. Soweit wir im Auftrag und für Rechnung des Bieters gesondert vergütungspflichtigte Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Versendung in Drittstaaten erbringt gilt:
Notwendige Frachtpapiere (CMR-Frachtbrief) sind durch den Bieter zu erstellen und haben grundsätzlich den Bieter als Absender aufzuweisen. Baden Auktionen GmbH übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Frachtpapiere.

Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und MwSt. auf den Käufer über.

Die Ausgabe der Originalrechnung erfolgt nach vollständiger Rechnungsbegleichung. Die Abholung der Artikel kann nur nach Vorlage der Originalrechnung gewährt werden.

Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers unmittelbar nach dem Zuschlag. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Verkäufers, des Versteigerers oder Dritten entstehen, haftet der Käufer. Die ersteigerte Ware muss innerh­ alb der angegebenen Termine vollständigabgeholt werden. Sollte der ausgemachte Abholtermin nicht eingehalten werden, so haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten, z.B. weitere Lagerung, Demontage, ggf.Auslagerungen, etc.

Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen. Der Aufenthalt aufdem Versteigerungsgelände geschieht auf eigene Gefahr. Das Rauchen ist untersagt.

Für die Übergabe der Kaufsache ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz des Versteigerers. Ist der Käufer Vollkaufmann,eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Freiburg als vereinbart. Für Unfälle während derBesichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Die Inbetriebnahme von Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen ist strengstens untersagt.

Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.

Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen.

Für die Übereinstimmung zwischen Fotos und technischer Beschreibung, sowie Positions- und Artikelnummern, wird keine Gewähr übernommen. Druck-/Tip­ pfehler und Irrtum vorbehalten.

Bei einer Absage der Versteigerung durch einen wichtigen Grund, können gegen den Versteigerer keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Adresse, die Sie auf dem Anmeldeformular eingetragen, ist für die Rechnungsstellung bindend. Möchten Sie mehrere Artikel auf verschiedene Rech­ nungsempfängerkaufen, müssen Sie hierfür entsprechend mehrere Anmeldeformulare ausfüllen. Sie erhalten dann auch mehrere Bieternummern. Nachträgli­ che Änderungen werden gesondert berechnet: pro Rechnung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20€ zzgl. MwSt.

Gegenstände, die nicht im Abholzeitraum (5 Werktage nach der Auktion) am Versteigerungsort abgeholt wurden, werden zu Lasten des Käufers ggf. auf das Gelände desVersteigerers abtransportiert. Dort fallen Standgebühren von bis zu 50.- €zzgl.MwSt. pro Tag, je nach Gegenstand, an. Gegenstände die 6 Monate nach der Versteigerung nichtabgeholt wurden, bzw. für die keine Standgebühren gezahlt wurden, gehen nach Ablauf dieser Zeit in das Eigentum des Versteig­ erers über. Etwaige Entsorgungskosten gehenjedoch zu Lasten des Käufers.

Für das Verladen (Verladehilfe, manuell oder mit Hilfsmittel) oder den Abbau durch Mitarbeiter der Fa. Baden Auktionen GmbH bzw. des Insolvenzbetriebes vonFahrzeugen oder Gegenständen, wird im Schadensfall keinerlei Haftung übernommen. Der Mitarbeiter handelt im Auftrag des Käufers (Ersteigerer). Der Käufer trägt dieKosten für etwaige Schäden zu 100 % selbst.

Erfüllungsort für beide Teile ist 77955 Ettenheim, der Gerichtsstand ist Freiburg i. Br.

Baden Auktionen GmbH  Industriestr. 8 77955 Ettenheim

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR ÖFFENTLICHE VERSTEIGERUNGEN WEGEN GESCHÄFTSAUFGABE ODER INSOLVENZ

 Mit Bezahlung des Rechnungsbetrages geht das uneingeschränkte Eigentum auf den Rechnungsempfänger über.

Dem Rechnungsempfänger ist bekannt, dass es sich um einen neunen oder gebrauchten Gegenstand handelt, bei dem aufgrund seines Alters und seiner bisherigen Nutzu­ng ein Verschleißeingetreten ist. Der vertragsgemäße Zustand des Gegenstandes ergibt sich daher unter Berücksichtigung des Alters der Nutzung oder eventu­ellem Wertgutachten. Verkauft wirdgemäß unserer AGB unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung sowie Sachenmängelhaftung.

Auf Schadenersatz können wir in jedem Fall nur in Anspruch genommen werden, wenn wir (soweit es sich bei der Pflichtverletzung nicht um Mängel des Ge­ genstandes handelt)mindestens fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen haben, mindestens fahrlässig gegen Vertragspflichten verstoßen haben und hierdurch ein Schaden aus derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind gegen unsere sonstigen vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen haben.

Das Eigentum behalten wir uns bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Verfügungen über das Eigentum an dem Gegenstand bedürfen vor Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Rechnungsempfängers unserer vorherigen Zustimmung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 77955 Ettenheim